Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 17. Februar 2017
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Geltungsbereich. Änderungsvorbehalt
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung haben für alle unsere Beratungen, Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und die gesamten gegenwärtigen und auch künftigen Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden Gültigkeit. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, insbesondere in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden, finden nur dann Anwendung, wenn und soweit dies von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt worden ist.
1.2 Sind unsere Bedingungen unserem Kunden nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergeben, so finden sie gleichwohl Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsbeziehung kannte oder kennen musste.
1.3 Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
1.4 Wir sind berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern und zu ergänzen. Diese Änderungen bzw. Ergänzungen sind für den Kunden von dem Zeitpunkt an bindend, zu dem sie ihm in Textform mitgeteilt worden sind.
2. Allgemeine Bestimmungen. Vertretung des Kunden
2.1 Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend.
2.2 Nur soweit es ausdrücklich vereinbart ist und die Aufgabe es erfordert, sind wir verpflichtet, die Rechte des Kunden zu wahren, insbesondere den Kunden zu vertreten und den am Projekt Beteiligten Weisungen zu erteilen.
3. Preise. Zahlungsbedingungen. Verzug
3.1 Unsere Preise verstehen sich in Ermangelung einer abweichenden Angabe ausschließlich Umsatzsteuer. Soweit die Lieferung von Waren geschuldet ist, behalten wir uns vor, Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung gesondert in Rechnung zu stellen. Für Artikel, die per Post oder Paketdienst verschickt werden müssen, erheben wir gesonderte Bearbeitungs-, Verpackungs- und Frachtkosten.
3.2 Teillieferungen sind in zumutbaren Umfang zulässig. Wünscht der Kunde Teillieferungen, sind wir berechtigt, für jede zusätzliche Lieferung € 45,00 in Rechnung zu stellen.
3.3 Wird auf Verlangen des Kunden ein Fixtermin vereinbart, sind wir berechtigt, hierfür eine zusätzliche Vergütung von € 60,00 zu verlangen.
3.4 Erforderliche Wasser-, Elektro- oder sonstige Anschlussmaßnahmen sind in Ermangelung einer anderslautenden Vereinbarung vom Kunden zu stellen.
3.5 Wenn und soweit es zu Warte- und Stillstandszeiten kommt, die der Kunde zu vertreten hat, oder wir auf Anordnung des Kunden zusätzliche Hilfsarbeiten (etwa Beräumungs- oder Logistikmaßnahmen) auszuführen haben, sind wir berechtigt, je angefangener Arbeitsstunde und je eingesetzten Mitarbeiter eine zusätzliche Vergütung von € 80,00 zu berechnen.
3.6 Der Kunde ist auf unsere Anforderung zu Abschlagszahlungen verpflichtet, die dem jeweiligen Stand der erbrachten Leistungen oder dem gesondert aufzustellenden Zahlungsplan entsprechen. Übersteigt der Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) einen Betrag von € 5.000,00, so sind wir berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe von bis zu 20 % spätestens bei Auftragserteilung und bis zu weiteren 35 % nach Erklärung der Lieferbereitschaft bzw. nach Beginn der Auftragsdurchführung zu verlangen.
3.7 Eine Aufrechnung gegen Vergütungsansprüche ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.
3.8 Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Vergütungsanspruch durch die mangelnde finanzielle Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so können wir die Leistung verweigern und eine angemessene Frist bestimmen, in der der Kunde Zug um Zug gegen Lieferung zu zahlen oder Sicherheit zu leisten hat. Verstreicht die gesetzte Frist fruchtlos, sind wir berechtigt, den Vertrag zu kündigen und Schadenersatz zu verlangen.
4. Langfrist- und Abrufaufträge. Preisanpassung
4.1 Tritt bei Langfristverträgen (Verträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten und unbefristete Verträge) eine wesentliche Änderung der Lohn-, Material-, oder Energiekosten ein, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, eine angemessene Anpassung des Preises unter Berücksichtigung dieser Faktoren zu verlangen.
4.2 Bei Lieferverträgen auf Abruf sind uns verbindliche Mengen mindestens zwei Monate vor dem jeweiligen Liefertermin durch Abruf mitzuteilen. Mehrkosten, die durch einen verspäteten oder eine nachträgliche Änderung des Abrufs hinsichtlich der Zeit oder Menge durch den Kunden verursacht werden, gehen zu seinen Lasten; dabei ist unsere Kalkulation maßgebend.
5. Zeichnungen. Muster
5.1 Stellt ein Vertragspartner dem jeweils anderen Zeichnungen oder technische Unterlagen über die auszuführende Leistung, eine zu planende Variante, eine zu liefernde Ware oder ihre Herstellung zur Verfügung, bleiben diese Eigentum des vorlegenden Vertragspartners. Sie dürfen nur für den jeweils vereinbarten Zweck verwendet werden.
5.2 Herstellungskosten für Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen usw.) werden zusätzlich zu der zu liefernden Ware gesondert abgerechnet. Dies gilt auch für Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß ersetzt werden müssen. Die Kosten für die Instandhaltung und sachgemäße Aufbewahrung sowie das Risiko einer Beschädigung werden von uns getragen. Setzt der Kunde während der Anfertigungszeit der Muster die Zusammenarbeit aus oder beendet sie, gehen alle bis dahin entstandenen Herstellungskosten zu seinen Lasten.
6. Vertraulichkeit
6.1 Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen (dazu zählen auch Muster, Modelle und Daten) und Kenntnisse, die er aus der Geschäftsbeziehung erhält, nur für die gemeinsam verfolgten Zwecke verwenden und mit der gleichen Sorgfalt wie entsprechende eigene Unterlagen und Kenntnisse gegenüber Dritten geheim halten, wenn der Vertragspartner sie als vertraulich bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse hat. Diese Verpflichtung beginnt ab erstmaligen Erhalt der Unterlagen oder Kenntnisse und endet drei Jahre nach Ende der Geschäftsbeziehung.
6.2 Die Verpflichtung gilt nicht für Unterlagen und Kenntnisse, die allgemein bekannt sind oder die bei Erhalt dem Vertragspartner bereits bekannt waren, ohne dass er zu Geheimhaltung verpflichtet war, oder die danach von einem zu Weitergabe berechtigten Dritten übermittelt werden oder die von dem empfangenden Vertragspartner ohne Verwertung geheimzuhaltender Unterlagen oder Kenntnisse des anderen Vertragspartners entwickelt werden.
7. Urheberrecht
7.1 Der Kunde stimmt seiner Nennung in von uns verwendeten Referenzlisten bis auf ausdrücklichen Widerruf zu.
8. Gewährleistung. Haftung
8.1 Mängelhaftungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
8.2 Wir haften der Höhe nach unbegrenzt auf Schadensersatz für schuldhaft von einem unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, und – soweit wir eine Garantie für eine besondere Beschaffenheit einer Ware, die Fähigkeit sie zu beschaffen oder eine sonstige Garantie übernommen haben – für Schäden, die aus der Nichterfüllung einer solchen Garantie entstehen. Ferner haften wir nach Maßgabe der Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder etwaiger anderer zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.
8.3 Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach beschränkt auf versicherbare Schäden, die wir durch unsere Haftpflichtversicherung gedeckt haben. Soweit das Bestehen einer Haftpflichtversicherung nicht vereinbart worden ist, beschränkt sich die Haftung der Höhe nach auf € 3.000.000,00 für Personenschäden und auf € 300.000,00 für sonstige Schäden.
8.4 Eine weitergehende Haftung besteht nicht. Insbesondere haften wir – unbeschadet der vorstehenden Bestimmungen – nicht für Schäden, die nicht an der Ware bzw. der Leistung selbst entstanden sind.
8.5 Die vorstehenden Regelungen finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.
8.6 Offensichtliche Mängel der Ware oder der Leistung hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Bekanntwerden uns gegenüber zu rügen. Dies gilt auch, soweit dem Kunden eine Ware testweise überlassen worden ist. Kommt der Kunde seiner Rügeobliegenheit nicht nach, so verliert er insoweit seinen Mängelhaftungsanspruch.
8.7 Werden wir wegen eines Schadens in Anspruch genommen, für den auch ein Dritter einzustehen hat, so können wir verlangen, dass der Kunde gemeinsam mit uns sich außergerichtlich erst bei dem Dritten ernsthaft um die Durchsetzung seiner Schadensersatz- bzw. Mängelhaftungsansprüche bemüht.
9. Vorzeitige Auflösung des Vertrages
9.1 Wir sind zur Kündigung des Vertrages auch dann berechtigt, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, von ihm oder zulässigerweise von uns oder einem anderen Gläubiger das Insolvenzverfahren (§§ 14 und 15 InsO) bzw. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt ist, ein solches Verfahren eröffnet wird oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.
II. Sonderbestimmungen für die Lieferung von Waren
10. Grundsatz
10.1 Die nachfolgenden Bestimmungen gelten ergänzend insoweit, als die Lieferung von Waren geschuldet ist.
11. Abweichungen. Änderungen
11.1 Maße unserer Produkte können von den in unseren Verkaufsunterlagen angegebenen Maßen geringfügig abweichen bzw. Farb- und Strukturabweichungen bei Dekoren, Holzmöbeln und Stoffen aufweisen. Diese Abweichungen sind naturbedingt und stellen keinen Mangel dar.
11.2 Im Übrigen behalten wir uns Änderungen vor, die dem technischen Fortschritt dienen und den Wert und die Eignung der unserer Produkte nicht beeinträchtigen, sofern die Änderung mit dem für uns erkennbaren Zweck der Bestellung vereinbar und für den Kunden zumutbar ist.
11.3 Sind seit dem Datum der Auftragsbestätigung sieben Kalendertage vergangen, ohne dass uns ein Änderungswunsch erreicht hat, so gehen wir davon aus, dass der Kunde die Auftragsbestätigung geprüft und für richtig befunden hat. Die Annahme von Änderungswünschen behalten wir uns in diesem Fall ausdrücklich vor. Soweit wir sie akzeptieren, berechnen wir für jede nicht von uns verursachte Änderung € 40,00 pauschal netto.
12. Lieferung. Versand und Gefahrübergang
12.1 Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch uns. Wir liefern nur an Werktagen (außer Sonnabend) aus.
12.2 Versandbereit gemeldete Ware ist vom Kunden unverzüglich zu übernehmen. Andernfalls sind wir berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern.
12.3 Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder den Frachtführer bzw. mit Beginn der Lagerung, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder des Lagers geht die Gefahr auf den Kunden über, und zwar auch, wenn wir die Anlieferung übernommen haben.
13. Eigentumsvorbehalt
13.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bereits entstandenen Forderungen vor.
13.2 Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er seinen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig nachkommt. Er darf jedoch die Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen.
13.3 Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, auch ohne Rücktritt auf Kosten des Kunden die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Kunde berechtigt uns bereits jetzt, seinen Betrieb zu betreten und die gelieferte Ware abzuholen. In der Rücknahme der Ware bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts und in unserer Pfändung der Ware liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn wir dies ausdrücklich erklären.
13.4 Alle Forderungen und Rechte aus dem Verkauf oder einer gegebenenfalls dem Kunden gestatteten Vermietung von Waren, an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der Kunde schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
13.5 Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde stets für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Werden unsere Waren mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Partner uns anteilig Miteigentum, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Kunde verwahrt das Eigentum oder Miteigentum für uns. Für die durch Verarbeitung oder Verbindung bzw. Vermischung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
13.6 Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die an uns abgetretenen Forderungen oder in sonstige Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art.
III. Schlussbestimmungen
14. Datenschutz
14.1 Informationen, die wir vom Kunden erhalten, dienen ausschließlich zur Abwicklung von Bestellungen, zur Lieferung von Waren, zum Erbringen von Dienstleistungen und zur Abwicklung der Zahlungen. Die Informationen werden des Weiteren verwendet, um mit dem Kunden über Bestellungen, Produkte, Dienstleistungen und über Marketingangebote zu kommunizieren sowie dazu, die Datensätze zu aktualisieren und die Kundenkonten bei uns zu unterhalten und zu pflegen sowie dem Kunden Produkte oder Dienstleistungen zu empfehlen. Die Informationen werden auch dazu genutzt, die Internetplattform zu verbessern, einem Missbrauch der Website vorzubeugen oder solche aufzudecken oder Dritten die Durchführung technischer, logistischer oder anderer Dienstleistungen in unserem Auftrag zu ermöglichen. Weitere Informationen über Art, Umfang, Ort und Zweck der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der erforderlichen personenbezogenen Daten befinden sich in der Datenschutzerklärung, die der Kunde gesondert abrufen kann.
15. Erfüllungsort. Gerichtsstand. Anwendbares Recht
15.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Sitz Erfüllungsort.
15.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist unser Sitz Gerichtsstand. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
15.3 Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den Warenkauf (CISG – „Wiener Kaufrecht") ist ausgeschlossen.